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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Forst - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schreinerei Stein“
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Forst - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schreinerei Stein“
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schreinerei Stein“ der Ortsgemeinde Forst kann ab sofort bis einschließlich 23.12.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer D-E01, eingesehen werden.
Nachfolgend finden Sie die Dokumente zum Download.
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB | Ortsgemeinde Forst, „Schreinerei Stein“
- Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einschl. Planentwurf | Ortsgemeinde Forst, „Schreinerei Stein“
- Entwurf der Planurkunde des Bebauungsplanes einschl. Übersichtskarte | Ortsgemeinde Forst, „Schreinerei Stein“
- Textliche Festsetzungen | Ortsgemeinde Forst, „Schreinerei Stein“
- Begründung | Ortsgemeinde Forst, „Schreinerei Stein“