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Öffentliche Straßen, Gehwege und dergleichen in den Ortsgemeinden und der Stadt im Bereich der Verbandsgemeinde Kaisersesch Räum- und Streupflicht im Winter
Öffentliche Straßen, Gehwege und dergleichen in den Ortsgemeinden und der Stadt im Bereich der Verbandsgemeinde Kaisersesch, Räum- und Streupflicht im Winter
Die sog. Räum- und Streupflicht im Winter ist in den Straßenreinigungssatzungen der einzelnen Ortsgemeinden und der Stadt Kaisersesch geregelt. Die Regelungen sind nicht in allen Einzelheiten identisch, legen aber die nachfolgend genannten Pflichten der Anlieger im Wesentlichen gleichlautend fest:
Die Straßenreinigungspflicht für öffentliche Straßen, Wege, Gehwege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortschaften ist durch die Satzung auf die Eigentümer und Besitzer der bebauten und unbebauten Grundstücke, die durch die öffentlichen Straßen erschlossen werden oder daran angrenzen, übertragen.
Die Reinigungspflicht umfasst im Winter insbesondere die Schneeräumung auf den Straßen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.
Die öffentliche Bekanntmachung mit allen Angaben zu den jeweiligen Gemeinden finden Sie in dem nachfolgenden Dokument zum Download.