- Aktuelles
- Verwaltung
- Themen
- Bürgerservice
Ortsgemeinde Brachtendorf – Offenlage der Ergänzungssatzung Brachtendorf, Flur 3 Flurstück 59/1 teilweise (im Bereich der Oberdorfstraße)
Ortsgemeinde Brachtendorf – Offenlage der Ergänzungssatzung Brachtendorf, Flur 3 Flurstück 59/1 teilweise (im Bereich der Oberdorfstraße)
Der Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Grundstück Flur 3 Nr. 59/1 teilweise (Oberdorfstraße) der Ortsgemeinde Brachtendorf sowie die Begründung werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 20.01.2025 bis einschließlich Freitag, 21.02.2025 - zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet - bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten:
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Hinweis:
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt gem. § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen, § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.
Dokumente zum Download: