Amtliche Bekanntmachungen

Ortsgemeinde Brohl - Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der neuen Schule“

Ortsgemeinde Brohl - Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der neuen Schule“

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der neuen Schule“ der Ortsgemeinde Brohl einschl. der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung werden gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 10.02.2025 bis einschließlich Donnerstag, 13.03.2025 zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten

Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. 

Hinweise:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen und unmittelbar die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Weiterhin wird von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.

2. Die Öffentlichkeit kann sich ab Montag, 03.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch zu den o.g. Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Eine Äußerung zu der Planung ist auch dann schon möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anregungen nur zu den im Rahmen der 2. Änderung vorgenommenen Änderungen vorgebracht werden können.

 PDF-Dokumente zum Download:

  1. Bekanntmachung Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB | Ortsgemeinde Brohl - Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der neuen Schule“
  2. Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | Ortsgemeinde Brohl - Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der neuen Schule“
  3. Entwurf 2. Änderung Bebauungsplan | Ortsgemeinde Brohl - Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der neuen Schule“
  4. Textliche Festsetzungen | Ortsgemeinde Brohl - Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der neuen Schule“
  5. Begründung | Ortsgemeinde Brohl - Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der neuen Schule“