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Ortsgemeinde Landkern - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Ortsgemeinde Landkern - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Landkern für das Jahr 2025 vom 11.04.2025
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.523.000,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.719.000,00 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -196.000,00 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.442.000,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.568.000,00 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -126.000,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 132.000,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 309.000,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -177.000,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 303.000,00 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
verzinste Kredite auf 177.000,00 €
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf 0,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf 0,00 €.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gemäß § 68 Abs. 4 GemO wird festgesetzt
auf 193.000 €
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 345 v.H.
- Grundsteuer B auf 465 v.H.
- Gewerbesteuer auf 380 v.H.
§ 6 Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 5.357.592,17 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 5.363.592,17 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 5.167.592,17 €.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Gesamtansatz um mehr als 20 v. H., mindestens jedoch um 1.000,00 € überschritten ist.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Landkern, den 11.04.2025
Ewald Mattes
Ortsbürgermeister
Hinweis:
a) Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, den 22.04.2025 bis einschl. Freitag, den 02.05.2025 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, öffentlich aus. Der Haushaltsplan kann auch auf unserer Internetseite, unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen öffentlich eingesehen werden.
b) Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Kaisersesch, den 11.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung
Bürgermeister