Amtliche Bekanntmachungen

Ortsgemeinde Masburg - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Ortsgemeinde Masburg - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssetzung der Ortsgemeinde Masburg für das Jahr 2025 vom 11.04.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

                 der Gesamtbetrag der Erträge auf                                              1.585.000,00 €

                 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                 1.643.000,00 €

                 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag                                        -58.000,00 €

 2. im Finanzhaushalt

                 die ordentlichen Einzahlungen auf                                             1.521.000,00 €

                 die ordentlichen Auszahlungen auf                                            1.533.000,00 €

                 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen                       -12.000,00 €

 

                 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                   9.000,00 €

                 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              956.000,00 €

                 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -947.000,00 €

                

 

                 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                   959.000,00 €

 

 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für   verzinste Kredite auf                                                                                                                            947.000,00 €                                                                                                                                       

 

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,      

 

wird festgesetzt auf                                                                                                   0,00 €.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

 

beläuft sich auf                                                                                                          0,00 €.

 

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

 

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gemäß § 68 Abs. 4 GemO wird festgesetzt

 

auf                                                                                                                   865.000,00 €

 

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-    Grundsteuer A auf                                                                                             345 v.H.

-    Grundsteuer B auf                                                                                             465 v.H.

-    Gewerbesteuer auf                                                                                            380 v.H.

 

§ 6 Eigenkapital

 

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023                                                                                                                         4.427.059,13 €                                                                                                                                           

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024                      4.306.059,13 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025                     4.248.059,13 €.

 

 

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 

 

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Gesamtansatz um mehr als 20 v. H., mindestens jedoch um 500,00 € überschritten ist.

 

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

 

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

 

 

Masburg, den 11.04.2025

 

 

 

Patrick Schopp

Ortsbürgermeister

 

 

 

Hinweis:

 

a) Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, den 22.04.2025 bis einschl. Freitag den 02.05.2025 während der  Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, öffentlich aus. Der Haushaltsplan kann auch auf unserer Internetseite, unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen öffentlich eingesehen werden.

 

b) Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

 

     1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden  sind, oder

 

     2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

 

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

 

Kaisersesch, den 11.04.2025

Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch

 

 

 

Albert Jung

Bürgermeister