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Früher in Altersrente und ohne Abschläge?

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Denn um einen Entgeltpunkt bei der späteren Rente auszugleichen, sind 2022 zwischen 500 bis 600 Euro weniger zu zahlen als noch 2021. Grund dafür: Wegen der Corona-Pandemie sind die diesjährigen Berechnungswerte im Vergleich zu 2021 gesunken. 

Besondere Rentenauskunft nötig

Wer plant, vorzeitig in Altersrente zu gehen und Abschläge auszugleichen, benötigt von der Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft. Diese informiert über alles, was man zum Ausgleich von Abschlägen wissen muss. Auch sollte man eine allgemeine Rentenauskunft anfordern, damit man weiß, ab wann Anspruch auf eine Altersrente besteht. Beide Rentenauskünfte können online auf www.drv-rlp.de angefordert werden. 

Beraten lassen

Zusätzlich sollte man sich persönlich beraten lassen. Einen Beratungstermin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach, Trier, Koblenz oder Andernach kann man telefonisch direkt bei der Beratungsstelle vereinbaren.

 Höhere Rente und mögliche Steuerersparnis

Auch wenn sich die Pläne ändern und man doch nicht früher in Altersrente gehen sollte, gehen die Sonderzahlungen nicht verloren. Im Gegenteil: Sie erhöhen die spätere Rente.

Außerdem können sie als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer geltend gemacht werden. Konkrete Auskünfte hierzu erteilen Lohn-steuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter. 

So hoch sind die Abschläge

Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns betragen die Abschläge 0,3 Prozent der Rente. Wer also ein Jahr früher in Rente geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein. Dies gilt dann für die gesamte Zeit des Rentenbezugs und auch für eine anschließende Hinterbliebenenrente. Nur die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit gibt es ohne Abschläge.

 Versicherte nutzen Sonderzahlungen

Übrigens: 2021 haben 536 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rund 9,6 Millionen Euro an Sonderzahlungen geleistet. 

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter

  www.drv-rlp.de

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz vom 7. April 2022