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Gemeinsame Erklärung des Landrates und der Bürgermeister der Verbandsgemeinden zur Gründung einer Energiegesellschaft vom 28.02.2022   


Die Bürgermeister der vier Verbandsgemeinden, Albert Jung, Wolfgang Lambertz, Karl-Heinz Simon und Alfred Steimers sowie Landrat Manfred Schnur haben darauf eine klare Antwort: „Nur gemeinsam kann es uns gelingen, eine koordinierte Entwicklung beim Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien umzusetzen, die im Einklang mit Natur und Umwelt steht und dazu führt, dass vor Ort eine hohe regionale Wertschöpfung entsteht“. 

Nachdem gerade in den Verbandsgemeinden über die Anpassung der Flächennutzungspläne die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Potenzialflächen für den Bau von Anlagen, beispielsweise PV-Freiflächenanlagen, ausweisen zu können, soll nun kurzfristig mit der Gründung einer Kreisenergiegesellschaft für interessierte Standortgemeinden ein Angebot geschaffen werden, entstehende Projekte zu realisieren. 

Bereits in den nächsten Wochen sollen in den Verbandsgemeinderäten und im Kreistag entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst werden. Bis Sommer 2022 soll dann der Gesellschaftervertrag final ausgearbeitet und beschlossen werden, sodass im zweiten Halbjahr 2022 die Gründung der Gesellschaft erfolgen kann. Angestrebt wird eine rein kommunale Gesellschaft, an der alle vier Verbandsgemeinden und der Landkreis mit jeweils 20 % beteiligt sind. 

Die neue Kreisenergiegesellschaft könnte dann mit entsprechenden Standortgemeinden, privaten Dritten und ggf. weiteren Partnern (z. B. Bürgergenossenschaften) für die konkrete Realisierung von einzelnen Projekten sogenannte Projektgesellschaften gründen, die entsprechend den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen individuell zusammengesetzt werden können. 

Wesentlicher Vorteil des angestrebten Ansatzes ist die deutlich erhöhte regionale Wertschöpfung gegenüber den vielfach praktizierten Pachtmodellen, bei denen die Kommunen als Flächeneigentümer nur eine Pachtzahlung für die Bereitstellung der Flächen erhalten. Bei den übrigen Wertschöpfungsstufen, wie Planung, Bau, Betrieb und Direktvermarktung des erzeugten Stroms sind sie dann in der Regel außen vor. 

Angestrebt wird auch, dass der regional erzeugte Strom vor Ort verbraucht wird. Zur Umsetzung könnte beispielsweise das im letzten Jahr in Betrieb genommene virtuelle Kraftwerk Cochem-Zell dienen. Die Kunden (z. B. Bürger*innen) könnten dann ihren individuellen, erneuerbaren Strommix hierüber zusammenstellen und beziehen. Die regionalen Anlagenbetreiber würden zusätzlich profitieren und im Ergebnis würde ein echter, regionaler Strommarkt entstehen. 

Wenn dann auch noch die Erlöse aus der gemeinsamen Realisierung der EE-Anlagen in sinnvolle, lokale Projekte fließen (z. B. Bau oder Sanierung von Schulen und Kindergärten), wird die Akzeptanz für den Bau dringend erforderlicher Energieerzeugungsanlagen erhöht und es können alle vor Ort profitieren. 

Die anvisierte Gründung der Kreisenergiegesellschaft baut (nach der Gründung von Anstalten des öffentlichen Rechts (AÖR) auf Ebene der Verbandsgemeinden, der Gründung der Eigenbetriebe Nahwärmeversorgung sowie Klima & Energie und der Inbetriebnahme des virtuellen Kraftwerks Cochem-Zell) die kommunalen Strukturen zur Entwicklung, Bau  und Umsetzung von Energieprojekten aus. Sie soll ein weiteres Kapitel der erfolgreichen und beispielgebenden kommunalen Zusammenarbeit über alle kommunalen Ebenen hinweg im Landkreis Cochem-Zell aufschlagen. Bereits in weiteren, für die Zukunft und die Kreisentwicklung entscheidenden Themenfeldern (Breitbandausbau, Gewerbeflächenentwicklung) arbeitet man ebenfalls erfolgreich zusammen.