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Rückstausicherungen in den privaten Grundstücksentwässerungsanlagen
Überschrift
Die Land- und Oberlandesgerichte lehnen regelmäßig Schadensersatzansprüche ab, wenn keine Rückstausicherung installiert ist.
Als Rückstauebene gilt grundsätzlich die Straßenhöhe an der Anschlussstelle des Grundstückes. Dies bedeutet, dass das Abwasser z. B. bei Starkregenereignissen im öffentlichen Kanal bis zu dieser Ebene einstauen kann. Der Schutz vor Rückstau z. B. unterhalb dieser Linie liegender Kellerräume ist ausschließlich Angelegenheit des jeweiligen Grundstückseigentümers.
Die Schutzeinrichtungen (Hebeanlagen, Rückstausicherungen und dergleichen) sind nach den hierfür jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik herzustellen und zu betreiben.
Verbandsgemeinde Kaisersesch
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