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Richtiges Verhalten vor und während Starkregenereignissen

Überschrift

Viele Gemeinden unsere Verbandsgemeinde entwickeln seit einiger Zeit zusammen mit einem Fachingenieurbüro sogenannte Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte, die punktgenau auf die jeweiligen Verhältnisse und Gefahrenbereiche in diesen Gemeinden zugeschnitten sind.

Mit freundlicher Genehmigung des Ingenieurbüros haben wir die in einigen Konzeptentwürfen enthaltenen Empfehlungen für Sie aufgegriffen und für Sie zusammengestellt. 

Jeder Einzelne kann einen Beitrag leisten. Bereits das richtige Verhalten am Gewässer – bspw. der Verzicht von Materiallagerungen in unmittelbarer Gewässernähe – kann das Gefährdungspotenzial stark senken. Von besonderer Bedeutung sind zudem private Objektschutzmaßnahmen an den gefährdeten Gebäuden sowie ein ausreichender Versicherungsschutz, insbesondere gegen Elementarschäden.

Ihr
Albert Jung
Bürgermeister


Richtiges Verhalten vor Starkregenereignissen:

  • Keine mobilen Güter (z. B. Holz, Kompost, Gartenmöbel etc.) in unmittelbarer Gewässernähe lagern.
    • Es besteht die Gefahr, dass diese mitgerissen werden und Engstellen blockieren.
  • Keinen Grünschnitt o. Ä. in Entwässerungsgräben entsorgen.
    • Materialien können Einlaufbauwerke zusetzen.
  • Entwässerungseinrichtungen nicht überbauen, genauer gesagt deren Funktion nicht einschränken. Hierzu zählt auch das Freihalten von Straßenabläufen. Das Einkehren von Laub und Schmutz führt zu Abflussminderungen.
  • Warnungen ernst nehmen, aber nicht in Panik verfallen.
  • Gefährdungspotenzial des eigenen Grundstückes prüfen und ggf. Objektschutz betreiben sowie Elementarschadenversicherung abschließen. 

Richtiges Verhalten während Starkregenereignissen:

  • Rettungskräfte nur über offizielle Kommunikationswege (Tel.: 112) und nur im Notfall alarmieren.
    • Aufgabe der Feuerwehr: Gefahrenabwehr! Die Rettungskräfte helfen z. B. bei vollgelaufenen Kellern. Sie verlassen diese jedoch nicht komplett sauber.
  • Anweisungen der Rettungskräfte Folge leisten.
  • Einweisung der Rettungskräfte auf dem eigenen Grundstück, wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht.
  • Nicht durch überflutete Bereiche fahren – Gefahrenstellen sind nicht zu erkennen, Autos schwimmen auf.
  • Niemals in Räume gehen, wenn diese geflutet werden können.
    • Es besteht die Gefahr, dass sich die Türen durch den Wasserdruck nicht mehr öffnen lassen.
  • Strom in gefährdeten Bereichen frühzeitig ausschalten: Es besteht Lebensgefahr!
    • Wenn es nicht möglich ist, Rettungskräfte informieren.
  • Keine Kanaldeckel ohne Sicherung entfernen.
  • Wenn möglich, Eigentümer tiefer liegender Grundstücke informieren. 

Hinweis: Die Verbandsgemeinde Kaisersesch hat Anfang 2022 für die Erstellung der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte in elf Ortsgemeinden das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich beauftragt.