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Kreisverwaltung Cochem-Zell informiert: Mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers in Kalenborn
Überschrift
Im Rahmen des Abkochgebotes ist Folgendes zu beachten:
- Lassen Sie das Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Zum Trinken und zur Zubereitung von Nahrungsmitteln nur abgekochtes Leitungswasser verwenden.
- Auch zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
Sie können das Leitungswasser zum Duschen oder Wäschewaschen mit der Maschine ohne Einschränkung verwenden.
Auch beim Geschirrspülen mit der Maschine ist kein Abkochen erforderlich (die Temperatur beim Nachspülen sollte jedoch mindestens 80 °C erreichen).
Für die Toilettenspülung und für die allgemeine häusliche Reinigung kann das Leitungswasser uneingeschränkt verwendet werden.
Wir arbeiten an der Behebung des Problems und sind bemüht, die Trinkwasserqualität so rasch wie möglich wiederherzustellen. Dies kann jedoch noch einige Tage dauern.
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information auch an alle Bewohner Ihres Hauses weiter.
Ansprechpartner für Fragen:
Kreisverwaltung Cochem-Zell
Fachbereich Gesundheit
Heiko Herrmann/Anna Baldes
Tel.: 02671 61-323/324