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Kleine Vorhaben – große Wirkung | 2. Förderaufruf für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“
Überschrift
Und so funktioniert es:
- Projektidee mit Projektbeschreibung und konkreter Kostenermittlung bei der LAG-Geschäftsstelle einreichen. Wichtig ist, dass mit dem Projekt bisher nicht begonnen wurde.
- Bewertung des Projektes durch das LAG-Entscheidungsgremium und gegebenenfalls Anerkennung.
- Nach Durchführung des Projektes Abgabe einer Projektdokumentation und des Kostennachweises bei der LAG-Geschäftsstelle.
- Auszahlung der Mittel erfolgt durch die LAG-Geschäftsstelle.
Jedes Einzelprojekt kann bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Es handelt sich um eine Festbetragsförderung, d. h. die Fördersumme darf maximal der Höhe der Investitionskosten entsprechen. Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird. Es können Projekte z.B. zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, zur Stärkung des sozialen Engagements, zum Thema Nachhaltigkeit oder zur Förderung von Kultur eingereicht werden.
Alle notwendigen Unterlagen, Regelungen und die Auswahlkriterien finden Sie als Download unter https://www.leader-vulkaneifel.de/
Für individuelle Beratungen zu Projektideen im Rahmen des Förderaufrufs für Ehrenamtliche Bürgerprojekte steht Ihnen die Geschäftsstelle per E-Mail an leader@vulkaneifel.de oder telefonisch unter 06592 933589 (werktags zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr) gerne zur Verfügung.