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Wichtiger Hinweis zur Briefwahl

Überschrift

Die Zeit ist daher sehr knapp im Hinblick auf den Rückversand.

Daher folgender wichtiger Hinweis:
Senden Sie den Wahlbrief/Abstimmungsbrief möglichst nach Erhalt der Unterlagen mit der Post zurück. Die Deutsche Post gibt den Hinweis, dass dies spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin erfolgen sollte, um eine rechtzeitige Ankunft des Wahlbriefes über den Postweg zu gewährleisten. Sie können den Wahlbrief/Abstimmungsbrief auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch abgeben.

Sollten Sie jedoch die Unterlagen erst am Sonntag, den 23.02.2025 abgeben wollen, müssen der Wahl-, bzw. Abstimmungsbrief bis 18:00 Uhr bei dem richtigen Auszählungsvorstand sein.

Der Wahlbrief der Bundestagswahl (roter Wahlbriefumschlag) muss bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagwahl können daher nicht im Wahllokal in Ihrer Heimatgemeinde abgeben werden!

Die Auszählung des Bürgerentscheids (grüner Abstimmungsbriefumschlag) hingegen erfolgt in Ihrer Heimatgemeinde.

Die Adressen der jeweiligen Auszählungsorte sind oben links auf den Wahl-, bzw. Abstimmungsbriefen abgedruckt.

Als Briefwählerin und Briefwähler tragen Sie das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der richtigen Auszählungsstelle eingeht. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.