Schulbuchausleihe

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kaisersesch

Grundsatz:

  • Bei Anträgen auf Lernmittelfreiheit für weiterführende Schulen ist die Kreisverwaltung zuständig. (Link Schulbuchausleihe)
  • Bei Anträgen auf Lernmittelfreiheit für Grundschulen ist die entsprechende Verbandsgemeindeverwaltung zuständig.

Ausnahmen:

  • Bei der Grund- und Realschule plus Treis-Karden ist die Kreisverwaltung komplett zuständig.
  • Bei Förderschulen und dem Berufsvorbereitungsjahr an der BBS Cochem ist keine Antragstellung erforderlich. Die Bücher werden von der Schule beschafft.
  • Bei der Grundschule St. Martin Düngenheim erfolgt die Antragstellung bei der Schule

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende