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Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien
Leistungsbeschreibung
Die Maulkorbpflicht gilt für alle gefährlich eingestuften Hunde, sogenannte „Listenhunde“.
In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.
Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage