Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien

  • Leistungsbeschreibung

    Die Maulkorbpflicht gilt für alle gefährlich eingestuften Hunde, sogenannte „Listenhunde“.

    In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.

    Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.