Leerstandsmanagement

Leerstandsmanagement

Schon heute sind die ländlichen Regionen stärker von der sinkenden Bevölkerungszahl und der damit verbundenen rückläufigen Nachfrage nach Wohnraum betroffen als die großen Metropolregionen und Städte. Experten schätzen, dass sich binnen 20 Jahren die Bevölkerung auf dem Land halbiert und dadurch die Leerstände in den Ortskernen dramatisch zunehmen. Aber auch fehlende Funktionalität, hohe Sanierungs- und Investitionskosten und geänderte Nutzungsanforderungen der jungen Generation sind Gründe, warum in unseren Ortschaften immer mehr Gebäude nicht mehr genutzt werden.

Dies wurde auch im Rahmen der Leader-Studie „Kaisersesch 2030 - Initiative Zukunft“ erörtert, aus der das Förderprogramm „Leerstandsmanagement“ entwickelt wurde. Als eine der ersten Gemeinden in Rheinland-Pfalz kümmert sich Kaisersesch um dieses Thema, damit Leerstände mit all ihren bekannten Risiken und Nebenwirkungen, wie der drohenden Verschandelung der Ortsbilder, Imageproblemen oder fallenden Immobilienpreisen keine Chance haben.

Eines ist klar: Damit die Vitalität unserer Kommunen und all die Stärken und positiven Entwicklungen in unserer Verbandsgemeinde nicht belastet werden, dürfen die drohenden Leerstände nicht weiter zunehmen. Wir wissen, dass Leerstandsbewältigung keinen Selbstzweck darstellt, sondern zur Erhaltung der Vitalität der Stadt und der Dörfer unabdingbar ist.

Die Verbandsgemeinde Kaisersesch hat früh genug erkannt, dass die Lösung der Zukunftsaufgabe „Leerstand“ nicht sich selbst und auch nicht länger alleine dem Immobilienmarkt überlassen werden kann. Auch die alleinige Entwicklung einer Vielzahl innovativer Produkte, Ansätze und Instrumente wird diese Herausforderung nur bedingt bewältigen können.

Um den Themen Leerstand und Ortskernvitalisierung künftig erfolgversprechend begegnen zu können, ist der Einsatz eines Leerstandsmanagers in der Verbandsgemeinde Kaisersesch eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen.

„Leerstandsmanagement und Ortskernvitalisierung bestehen nicht nur aus einmaligem Handeln, sondern aus kontinuierlichem Begleiten und Kümmern sowie Überzeugsarbeit von Fall zu Fall“, so Bürgermeister Albert Jung. „Neben vielen anderen demografischen Konzepten, die wir in der Verbandsgemeinde Kaisersesch umsetzen, freut es mich besonders, dass dieses innovative Förderprogramm von der Bevölkerung so gut angenommen wird. Bisher konnten schon sieben Projekte zeitnah umgesetzt werden und somit die jeweiligen Ortsbilder wieder aufgewertet werden.“

  • Förderprogramm „Abriss – Platz da!“

    Gefördert wird der Abriss von Gebäuden, die vor 1970 errichtet und bislang nicht saniert wurden und seit mindestens fünf Jahren leer stehen. Bei dem vorgesehenen Abrissobjekt muss es sich grundsätzlich um ein Gebäude mit einer Mindestgröße von 200 m³ umbauten Raum handeln. Es werden alle Maßnahmen gefördert, die zum Abriss eines Gebäudes erforderlich sind. Dies gilt auch für die erforderlichen Begleitmaßnahmen.

    Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 3.000 Euro je Objekt. Bei besonders exponierten Gebäuden können bis zu 10.000 Euro Zuschuss gezahlt werden. Dann wird ein Grundbucheintrag vorgenommen. Wird das Grundstück innerhalb von 5 Jahren veräußert, erhält der Zuschussgeber die Differenz zur Regelförderung zurück (7.000,00 Euro).

    Bei Beantragung darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen sein. Die Auszahlung erfolgt mit dem Nachweis des Abschlusses der Arbeiten. Die Arbeiten sind bis zum 31.12. des Jahres in dem der Antrag bewilligt wurde abzuschließen.

  • Förderprogramm „Vitalisierung“

    Während die Abrissförderung für Eigentümer älterer Immobilien entwickelt wurde, richtet sich das Förderprogramm „Vitalisierung“ insbesondere an junge Familien, die leer stehende Wohnhäuser erwerben, um diese instand zu setzen und zu modernisieren. Auch hier gilt, das Gebäude muss vor 1970 errichtet worden sein, mindestens seit zwei Jahren leer stehen und seitdem keine grundlegenden Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen stattgefunden haben. Es werden 3.000 Euro pauschal als Zuschuss gezahlt. Zusätzlich werden bis zu 2.000 Euro bei der Vorlage von Rechnungen regionaler Fachberatungs- und Fachhandwerksbetriebe gefördert. Ab dem zweiten Kind erhöht sich die Förderung bei der Vorlage von Rechnungen um 1.000 Euro je Kind auf bis zu insgesamt maximal 8.000 Euro.

    Der Antragsteller muss sich verpflichten, dass er das Gebäude mindestens zu 50 % unmittelbar und dauerhaft selbst nutzt (mindestens 5 Jahre).

    Bei Beantragung darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen sein. Der Antrag ist spätestens bis zum 31.12. des auf den Erwerb folgenden Jahres einzureichen. Die Auszahlung erfolgt mit dem Nachweis des Abschlusses der Arbeiten. Die Maßnahme ist innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Bewilligung durchzuführen.