Saniertes Gebäude

Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiete in der VG Kaisersesch

Die Dörfer im ländlichen Raum der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Kaisersesch wandeln sich. Während Einwohnerverluste und daraus resultierende Leerstände aktuell durch Wanderungsgewinne zum Teil kompensiert werden, bringt die Überalterung der Dörfer nach wie vor Veränderungen mit sich.

In den Ortskernen besteht vielfach ein Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf der Gebäude, sowohl was die „Hülle“ der Gebäude anbelangt (Fassade, Dach etc.), als auch im Innern der Gebäude (Barrierefreiheit, energetischer Standard). Dabei sind gerade die Ortskerne die „Visitenkarte“. Sie prägen den ersten und wichtigsten Eindruck von Gästen und bestimmen die Wohnqualität. Sind diese negativen Veränderungen erst einmal (deutlich) sichtbar, droht die „Abwärtsspirale“. Der Ortskern wird auch für private und gewerbliche Investitionen zunehmend unattraktiv. 

Neben der Dorferneuerung und dem Leerstandsmanagement ist die Ausweisung von Sanierungsgebieten im Sinne des § 142 Baugesetzbuch ein adäquates Instrument für die Ortsgemeinden, um ihren Ortskern fit zu machen und städtebauliche Qualität in den Ort zu bringen. Zudem gibt es für Grundstückseigentümer und somit auch für Ansiedlungswillige und potenzielle Investoren neben der Beseitigung städtebaulicher Missstände in Sanierungsgebieten steuerliche Anreize, um in die (ortsbildgerechte) Sanierung der Gebäude zu investieren. Gleichzeitig ist ein Sanierungsgebiet ein Verkaufsargument bei der Wiedernutzung eines Gebäudes.

Mit der Erstellung der vorbereitenden Untersuchung und der Durchführung des Verfahrens ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Kirchstraße 12, 66557 Illingen, beauftragt.

WO GIBT ES SANIERUNGSGEBIETE:
In den Ortsgemeinden Binningen, Brachtendorf, Brieden, Brohl, Düngenheim, Eppenberg, Eulgem, Forst, Gamlen, Hambuch, HaurothIllerichKaifenheim, Kail, Kalenborn, Landkern, Masburg, Möntenich, Müllenbach, Roes, Urmersbach und Zettingen wurden bereits Sanierungsgebiete ausgewiesen.  Die jeweilige Sanierungssatzung, die Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinie, die Gestaltungsfibel sowie ein Muster einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung erhalten Sie mit einem KLICK auf die markierte Ortsgemeinde bzw. am unteren Ende der Mitteilung. Viele andere Ortsgemeinden befinden sich in der finalen Phase der Beschlussfassung, so dass weitere Satzungen und Richtlinien in Kürze veröffentlicht werden.

WICHTIGE HINWEISE für die Bürgerschaft/Grundstückseigentümer: 
Mit der Sanierungsmaßnahme darf nicht ohne Weiteres begonnen werden. Zunächst muss der Ortsgemeinderat die Sanierungssatzung beschließen. Anschließend muss noch eine Vereinbarung über die Sanierungsmaßnahme mit der Ortsgemeinde abgeschlossen werden.

Allgemeinverfügung der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch über die allgemeine Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die durch Satzung förmlich festgelegten Sanierungsgebiete in den Ortsgemeinden Binningen, Brachtendorf, Brieden, Brohl, Düngenheim, Eppenberg, Eulgem, Forst, Gamlen, Hambuch, Hauroth, Illerich, Kaifenheim, Kail, Kalenborn, Landkern, Masburg, Möntenich, Müllenbach, Roes, Urmersbach und Zettingen.

Die Gebäude müssen grundsätzlich umfassend und durchgreifend saniert werden, d.h. die wesentlichen Missstände und Mängel müssen beseitigt werden. Eine umfassende und durchgreifende Sanierung liegt vor, wenn sie sich aus mehreren Maßnahmen zusammensetzt, die jeweils zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes des gesamten Gebäudes bzw. der Wohn- oder Gewerbeeinheit beitragen.

Bloße Unterhaltungsmaßnahmen, wie z.B. ein Fassadenanstrich oder der Austausch einzelner Fenster, entsprechen nicht einer durchgreifenden Sanierung.

Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass nach Abschluss der Maßnahmen kein weiterer Sanierungsstau entsteht und die Restnutzungsdauer des Gebäudes noch mindestens 30 Jahre beträgt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer Ortsbürgermeisterin/Ihrem Ortsbürgermeister oder bei dem zuständigen Sachbearbeiter Alexander Weber, Telefon: 02653 9996-304, E-Mail: alexander.weber@vg.kaisersesch.de, in der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch.

Bitte beachten: sanierungsrechtliche Genehmigung
Wir weisen darauf hin, dass jedes Bauvorhaben (hierunter fallen auch Neubauten), das im Sanierungsgebiet ausgeführt wird, einer sanierungsrechtlichen Genehmigung bedarf, auch wenn für das Bauvorhaben ggf. keine Baugenehmigung erforderlich ist. Einen entsprechenden Antrag auf eine sanierungsrechtliche Genehmigung finden Sie hier (Download PDF). Der Antrag ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch einzureichen. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Bauabteilung (Herr Rainer Weiler und Herr Alexander Weber) gerne zur Verfügung.

Genehmigt werden müssen u.a. folgende Vorhaben:

  • Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von baulichen Anlagen, wie beispielsweise der Neubau eines Gebäudes, der Umbau oder die Modernisierung eines bestehenden Gebäudes oder die Umnutzung einer Wohnung in Büroflächen und ähnliches.

Sanierungsgebiete