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Sanierungsgebiet Düngenheim
Sanierungsgebiet Düngenheim
Neben der Dorferneuerung und dem Leerstandsmanagement ist die Ausweisung von Sanierungsgebieten im Sinne des § 142 Baugesetzbuch ein adäquates Instrument für die Ortsgemeinden, um ihren Ortskern fit zu machen und städtebauliche Qualität in den Ort zu bringen. Zudem gibt es für Grundstückseigentümer und somit auch für Ansiedlungswillige und potenzielle Investoren neben der Beseitigung städtebaulicher Missstände in Sanierungsgebieten steuerliche Anreize, um in die (ortsbildgerechte) Sanierung der Gebäude zu investieren. Gleichzeitig ist ein Sanierungsgebiet ein Verkaufsargument bei der Wiedernutzung eines Gebäudes.
Mit der Erstellung der vorbereitenden Untersuchung und der Durchführung des Verfahrens ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Kirchstraße 12, 66557 Illingen, beauftragt.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer Ortsbürgermeisterin/Ihrem Ortsbürgermeister oder bei dem zuständigen Sachbearbeiter in der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch (Alexander Weber | Telefon: 02653 9996-304| E-Mail: alexander.weber@vg.kaisersesch.de).
- Analysepläne Sanierungsgebiet Düngenheim
- Gestaltungsfibel Sanierungsgebiet Düngenheim
- Modernisierungsrichtlinie Sanierungsgebiet Düngenheim
- Modernisierungsvereinbarung Sanierungsgebiet Düngenheim
- Vorbereitende Untersuchungen, Rahmenplan und Würdigung Sanierungsgebiet Düngenheim
- Satzung Sanierungsgebiet Düngenheim