Informationen / Gebühren

Informationen zum Abwasserwerk

Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch ist zuständig für alle Fragen zu Schmutz- und Regenwasser.

Die Frischwasserversorgung dagegen erledigen die Kreiswerke Cochem-Zell, Vor den Birken 6, 56814 Faid (erreichbar unter der Telefonnummer 02671 61-900 oder unter der Bürgernummer 115).

Wenn Sie Fragen zum Kanal-Hausanschluss, zur Abwassereinleitung, Regenwasserableitung und -versickerung oder zur Fäkalschlammentsorgung haben, stehen unsere Mitarbeiter/innen gerne zur Verfügung.

Diese beantworten Ihnen auch Fragen rund um das Thema Abwasserentgelte (Gebühren, wiederkehrende oder einmalige Beiträge und Aufwendungsersatz).

Weitere Informationen über unsere Leistungen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Zuständigkeiten finden Sie in unserem Bürgerportal... nur einen Mausklick entfernt.

  • Notfälle/Bereitschaft

    Bereitschaft

    Für Notfälle steht außerhalb der regulären Dienstzeiten, an Wochenenden und Feiertagen ein technischer Bereitschaftsdienst unter der mobilen Telefonnummer 0170 9059996 zur Verfügung.

  • Statistische Daten

    Der Betriebsumfang des Abwasserwerkes Kaisersesch umfasst am Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 ca.

    Kläranlagen Mechanisch-Biologisch         8 Stück
    Geröllfänger/Ausmündungsbauwerke    14 Stück
    Pumpwerke                                                  20 Stück
    Schächte                                                        4314 Stück
    Regenbauwerke/Stauräume                      80 Stück
    Hausanschlüsse                                           8.628 Stück
    Verbindungssammler                                 44.000  m
    Ortsnetz                                                        150.000 m
    Schmutzwassermenge                               645.000 m³
    Geschoßfläche                                             6.944.000 m²
    Gewichtete Grundstücksfläche                 3.391.000 m²
    Entwässerte Straßenflächen                     817.400 m²

  • Absetzung von Wassermengen, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden

    Die Bemessung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Kanal) gelangt (vgl. Entgeltsatzung der VG Kaisersesch).

    Zur Berücksichtigung allgemein nicht eingeleiteter Wassermengen bleiben bei der Bemessung der Gebühren ohne besonderen Nachweis und Antrag 10 v. H. der Wassermenge unberücksichtigt und werden abgesetzt.

    Eine darüber hinausgehende Absetzung von Wassermengen erfordert einen entsprechenden Antrag des Gebührenschuldners, der bis zum 31. Januar des folgenden Jahres schriftlich bei der Verbandsgemeinde eingegangen sein muss. Die Absetzung wird gewährt, soweit die nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführte Wassermenge gemäß den Anforderungen der Entgeltsatzung nachgewiesen ist.

  • Regenwasseranlagen in Neubaugebieten

    Im Zuge der Erschließung von Neubaugebieten wird die Regenwasserbehandlung zunehmend durch oberirdische Anlagen, wie z. B. Versickerungsteiche, Mulden, Speicherbecken und dergleichen vorgenommen. Das Abwasserwerk kommt damit den heutigen wasserrechtlichen Anforderungen bei der Erschließung von neuen Wohnbaugebieten nach.

    Grundsätzlich ist dabei eine Einzäunung dieser Anlagen aus Gründen der Verkehrssicherung nicht erforderlich. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass eine allgemeine Gefahrensituation vorliegt, wie sie auch bei natürlichen Gewässern vorzufinden ist. Das Abwasserwerk bittet daher besonders die Eltern von Kleinkindern, diese im Bereich der Entwässerungsanlagen nicht unbeaufsichtigt zu lassen. 

    Ihr
    Abwasserwerk Kaisersesch

  • Vordrucke und Links zu Online-Anträgen

    Eigentümerwechsel bei Grundstücken und Gebäuden:


    Schmutzwassergebühr - Mitteilung von Zwischenzählerständen

      - Brauchwasserzähler (Zisterne, …)
      - Sonstige Zwischenzähler (Zwischenzähler Haus / Stall / Vieh, Gartenwasserzähler oder sonstige)

     

    Schmutzwassergebühr - Absetzung wegen landwirtschaftlicher Nutzung

     

    Schmutzwassergebühr – Meldung eines Wasserrohrbruchs

  • Gebühren

    Bekanntmachungen Abwasserbeseitigung


    Übersicht über die Entgelte für die Abwasserbeseitigung

    Gebühren 2024 | Abrechnung

    • Schmutzwassergebühr 3,15 €/m³
    • Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung 0,48 €/m² möglicher Abflussfläche,
    • Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser 0,10 €/m² mögliche Geschossfläche
    • mobile Abfuhr und Entsorgung aus privaten Kleinkläranlagen 50,00 €/m³
    • Laufender Kostenanteil Entwässerung Gemeindestraßen 0,71 € pro m²


    Gebühren 2023 | Abrechnung

    • Schmutzwassergebühr 3,15 €/m³
    • Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung 0,48 €/m² möglicher Abflussfläche,
    • Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser 0,10 €/m² mögliche Geschossfläche
    • mobile Abfuhr und Entsorgung aus privaten Kleinkläranlagen 50,00 €/m³
    • Laufender Kostenanteil Entwässerung Gemeindestraßen 0,71 € pro m²


    Gebühren 2022 | Abrechnung

    • Schmutzwassergebühr 3,04 €/m³
    • Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung 0,42 €/m² möglicher Abflussfläche,
    • Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser 0,09 €/m² mögliche Geschossfläche
    • mobile Abfuhr und Entsorgung aus Abwassergruben und privaten Kleinkläranlagen 42,86 €/m³
    • Laufender Kostenanteil Entwässerung Gemeindestraßen 0,70 € pro m²


    Gebühren 2021 | Abrechnung

    • Schmutzwassergebühr 3,04 €/m³
    • Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung 0,42 €/m² möglicher Abflussfläche,
    • Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser 0,09 €/m² mögliche Geschossfläche
    • mobile Abfuhr und Entsorgung aus Abwassergruben und privaten Kleinkläranlagen 42,86 €/m³
    • Laufender Kostenanteil Entwässerung Gemeindestraßen 0,70 € pro m²