Elektronische Vergabe (eVergabe)

Unser Ziel ist es, den gesamten Vergabeprozess elektronisch durchzuführen, um den Datenaustausch schneller und effizienter zu gestalten. Wir sind der Überzeugung, dass sich durch diese Optimierung sowohl auf der Bieterseite als auch auf der Auftraggeberseite erhebliche Zeit- und Kostenersparnisse ergeben.

Der Fokus ist darauf gerichtet viele Unternehmen vom Nutzen der elektronischen Vergabe zu überzeugen. Für die eVergabe wird eine Vergabeplattform benötigt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch hat sich für den Plattformbetreiber „subreport“ entschieden.

Kostenloser Download von Vergabeunterlagen!

Im Zuge der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU werden für interessierte Unternehmen die Vergabeunterlagen im Vergabeprozess kostenlos bereitgestellt. Dies erfolgt auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“.

Ein Versand der Vergabeunterlagen auf dem Postweg soll in naher Zukunft nicht mehr erfolgen!

Die Vergabeunterlagen können für die interessierten Unternehmen projektbezogen, unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt im Bekanntmachungstext (siehe Link unter dem Punkt k) auf der 2. Seite) abgerufen werden.

Es ist selbstverständlich jedem Interessenten freigestellt, sich bei der Vergabeplattform „subreport ELViS“ freiwillig und kostenlos zu registrieren.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass ohne vorherige Registrierung keine Benachrichtigungen über neue Informationen zum Vergabeverfahren durch die Vergabestelle (z. B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erfolgen.

Ohne Registrierung müssen Sie sich selbstständig sachkundig machen!

Wenn eine Registrierung vorgenommen werden soll, kann dies unter dem Link erfolgen:

https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html

Nach der Registrierung können Sie Angebote elektronisch abgeben. Eine Anleitung zum Hochladen eines Angebotes finden sie hier: Download (PDF)

Eine Abgabe von Angeboten in Papierform ist weiterhin zulässig. Der Angebotsumschlag muss verschlossen und zwingend durch den Etikett-Aufkleber gekennzeichnet sein!

Der Bieter hat neben dem Ausdruck des Leistungsverzeichnisses zusätzlich das Leistungsverzeichnis in elektronischer Art und Weise zur Verfügung zu stellen (z. B. als GAEB X 84-Datei).

Die Angebote müssen fristgerecht und an den dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben sein.

Eine Angebotsabgabe per FAX oder als E-Mail ist nicht zulässig!