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Bundestagswahl 2025 und Bürgerbegehren Landkreis Cochem-Zell
Bundestagswahl und Bürgerbegehren | 23. Februar 2025
Bundestagswahl sowie Bürgerbegehren zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Cochem-Zell am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Gleichzeitig wird ein Bürgerbegehren zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Cochem-Zell durchgeführt.
Auf der nachfolgenden Internetseite können Sie sich, ergänzend zu unseren Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt, über die anstehende Bundestagswahl und den gleichzeitig stattfindenden Bürgerentscheid informieren, Veröffentlichungen nochmals aufrufen und Wahlscheine/Abstimmungsscheine mit Briefwahlunterlagen/Briefabstimmungsunterlagen beantragen.
Weitere Informationen zu der Bundestagswahl und dem Bürgerbegehren können Sie unter anderem auf den nachfolgenden Internetseiten erhalten.
Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen erfolgt ab der KW 6. Ein voraussichtlicher Versand ist ab dem 6. Februar 2025 geplant. Gerne können Sie Ihren Antrag bereits über das Onlinewahlscheinverfahren "OLIWA" sowie schriftlich oder per E-Mail einreichen. Alle weiteren Informationen zur Antragseinreichung erhalten Sie auf den nachfolgenden Ausführungen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ausschließlich über die nachfolgenden Wege möglich:
- Schriftlich über die Wahlbenachrichtigung (voraussichtliche Zustellung am 31. Januar 2025)
Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden Sie diesen an die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch. - Schriftlich mit formlosem Brief
Schreiben Sie einen formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch. - Online mit QR-Code
Scannen Sie den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone, dann erfolgt eine Internetverbindung zur Verbandsgemeindeverwaltung, über die der Antrag gestellt werden kann. - Online unter www.kaisersesch.de/briefwahl
Hier gelangen Sie direkt zum Online-Formular, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen. - Per E-Mail
Schreiben Sie eine E-Mail an wahlen@vg.kaisersesch.de - Per Fax
Schicken Sie ein Fax an 02653 9996-910.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie bei allen Beantragungen vermerken, ob Sie die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl und/oder für das Bürgerbegehren erhalten möchten.
Was muss ich bei der Beantragung beachten?
Bei der Beantragung durch Brief, E-Mail oder Fax geben Sie bitte Ihren Familiennamen, alle Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an. Hilfreich, aber nicht zwingend notwendig, ist Ihre Wählerverzeichnisnummer, die Sie in der Wahlbenachrichtigung finden.
Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 6. Februar 2025 versandt, da die Stimmzettel erst dann fertiggestellt sind.
Kann ich auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung vor Ort wählen?
Sollte die Zeit für den postalischen Versand von Briefwahlunterlagen zu knapp werden, besteht die Möglichkeit, beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, direkt vor Ort zu wählen.
Kontakt:
Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
☎️ Telefon: 02653 9996-800
📧 E-Mail: wahlen@vg.kaisersesch.de